1. Geltungsbereich

Aufträge werden von uns zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen ausgeführt, es sei denn, dass abweichende Bedingungen mit dem Käufer schriftlich vereinbart werden. Diese Bedingungen gelten auch bei zukünftigen Aufträgen.

 

2. Angebote und Bestellungen

  1. Alle Angebote sind freibleibend. Unsere Angebote werden verbindlich, wenn mit dem Käufer eine schriftliche Liefervereinbarung mit Preisstellung getroffen wird. Schriftlich vereinbarte Preise gelten generell für den Zeitraum eines Jahres nach Vertragsabschluss. Wird keine schriftliche Liefervereinbarung abgeschlossen, so gelten alle Preise erst mit unserer Auftragsbestätigung als vereinbart.
  2. Bei Sonderanfertigungen gilt als Mindestabnahmemenge eine angemessene Produktionscharge als vereinbart.
  3. Eigentums- und Urheberrechte an Mustern, Sonderanfertigungen und Angebotsunterlagen behalten wir uns vor.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen abzüglich 1,5% Skonto bzw. 14 Tage netto ab Rechnungsdatum zu zahlen.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in allen Preisen nicht enthalten. Der am Rechnungstag gültige Satz wird in jeder Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk. Bis zu einem Warenwert von 50 € netto berechnen wir innerhalb Deutschland 6,90 € netto. Ausland auf Anfrage.
  4. In den Preisen sind die Kosten für das Verpackungsmaterial enthalten mit Ausnahme von auf Kundenwunsch bestellten Sonderverpackungen.
  5. Ist dem Kunden aufgrund einer besonderen Vereinbarung ein Rückgaberecht für bereits ausgelieferte, verkaufsfähige Ware zugesagt, erheben wir 20,- Euro, zur Abgeltung unserer Kosten, wenn der Käufer Gebrauch von diesem Recht macht.

 

4. Lieferung

  1. Im Angebot enthaltene Aussagen über Liefertermine sind unverbindlich. Nach der Auftragseingangsbestätigung erhält der Kunde zusätzlich nach einigen Tagen eine verbindliche Lieferterminbestätigung.
  2. Bei von uns unverschuldeter Lieferverzögerung ist eine Haftung ausgeschlossen. Unverschuldet sind Lieferverzögerungen dann, wenn sie u.a. durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung sowie durch Vorlieferanten verursacht werden. Sollte der Kunde mit vorangegangenen Lieferungen im Zahlungsverzug sein, so sind wir berechtigt, die Auslieferung bis zum Ausgleich der Zahlung zurückzuhalten.
  3. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen in Lieferverzug, muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens nur geltend gemacht werden, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.
  4. Teillieferungen im angemessenen Rahmen sind zulässig.

 

5. Gefahrenübergang

  1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen die Lieferungen „ab Werk“.
  2. Auf Kundenwunsch sind wir bereit, die Ware durch eine Transportversicherung zu sichern. Die anfallenden Kosten trägt der Kunde.

 

6. Gewährleistung

  1. Im Falle eines von uns zu vertretenden Mangels erfolgt die Beseitigung des Mangels entweder durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung kostenfrei durch uns, wenn der Kunde die mangelhafte Ware in Absprache mit uns zurücksendet. Ansprüche des Kunden, die über die Beseitigung des Mangels an der Ware hinausgehen, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
  2. Mängel werden von uns nur dann anerkannt, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich geltend gemacht werden.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zum vollständigen Eingang aller aus dem Vertrag resultierenden Zahlungen. Der Kunde ist, solange er nicht im Zahlungsverzug befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt.  Veräußert er die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten, ohne daß es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf.

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er verpflichtet, die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekanntzugeben und alle zum Einzug erforderlichen Angaben an uns zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Dritten von der Abtretung zu informieren. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist er verpflichtet, auf unser Verlangen die nicht bezahlte Ware kostenfrei herauszugeben. Wir sind dann berechtigt, diese zu verwerten. Der Erlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20%, so  verpflichten wir uns auf Wunsch des Kunden   zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl.

 

8. Datenschutz

Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass wir seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung eingehenden personenbezogenen Daten speichern und automatisch verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

 

9. Sonstiges

  1. Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Homburg/ Saarland.
  2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

 

Stand: 01.10.2022